Relevante Normen, Richtlinien und Verordnungen
Anforderungen für die Konfektionierung einer Schlauchleitung:
- Herstellung gemäß der Druckgeräteverordnung (14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, nationale Umsetzung der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU)
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und Anwendung eines zur jeweiligen Kategorie der Schlauchleitung festgelegten Moduls
- Berücksichtigung der Einsatzparameter (Temperatur, Druck, Medium)
- Prüfung der Schlauchleitung (Sicht, Druck, Leitfähigkeit)
- Dokumentation durch ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 mit Betriebsanleitung und ggf. Konformitätserklärung (Abnahmebeauftragter)
- Kennzeichnung der Schlauchleitung (Band I u. II), wenn erforderlich mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
- Hersteller der Schlauchleitung benötigt lückenloses Qualitätsmanagementsystem (QM-System)
Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung:
- Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Durchführung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 (Beachtung der verlangten Anforderungen gemäß Anhang 1 – Abschnitt 3.2 – Nr. 3) oder von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
- Prüfung nach definierten Kriterien (Sicht, Druck, Leitfähigkeit, ggf. Endoskopie)
- ggf. neue Prüffrist gemäß des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung festlegen
- Kennzeichnung der Schlauchleitung (Austausch Band II)
- Dokumentation durch eine Prüfbescheinigung für die wiederkehrende Prüfung nach TRBS 1201
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